Im ersten Teil über die erste Hilfe bei Unfällen im Hauhalt, sind wir auf Verletzungen bei Schnitt- oder Stichverletzungen, bei Verbrennungen und bei Stürzen eingegangen. Im zweiten Teil geht es um die erste Hilfe bei Verätzungen und durch elektrischen Strom, die im privaten Haushalt öfter passieren, als uns allen lieb ist.
Erste Hilfe bei Verätzungen
Ohne es zu wissen, haben wir täglich Kontakt mit ätzenden Stoffen. Diese sind u.a. in Waschmitteln, Backofensprays oder Toiletten- und Rohrreinigern enthalten. Bei Verätzungen müssen Sie schnell und konsequent handeln, um dauerhafte Gesundheitsschäden zu vermeiden.
Verätzungen der Haut
Je nach Art und Konzentration der Chemikalie tritt eine unterschiedlich aber immer schädigende Wirkung auf. Zunächst müssen die ebenfalls mit der Chemikalie getränkten Kleidungsstücke vom Körper entfernt werden. Achtung: Selbstschutz nicht vergessen! Fassen Sie die Kleidungsstücke nicht mit bloßen Händen an. Bei der Entfernung der Kleidung muss eine weitere Verätzung, bspw. durch dass über den Kopf ziehen eines Shirts, vermieden werden. Schneiden Sie die Kleidung am besten auf. Hilfe für die verletzte Haut bringt die Verdünnung des ätzenden Stoffs mittels Wasser. Spülen Sie die betroffenen Flächen unter fließendem Wasser, ohne das gesunde Hautpartien in Mitleidenschaft gezogen werden. Bis zum Eintreffen des Rettungswagens können Sie die Wunde mit einem keimfreien Verband abdecken.
Verätzungen der Augen
Der Verletzte hat bspw. Spritzer von Reinigungsmitteln, die Säuren oder Laugen enthalten, in die Augen bekommen. Die wahrscheinliche Verätzung ist nicht nur schmerzhaft, sie kann auch zum Erblinden führen. Daher müssen Sie das betroffene Auge umgehend mit klarem Wasser spülen. Geben Sie das Wasser in den inneren Augenwinkel des geöffneten Auges, so dass es nach außen abfließen kann. Bis zum Eintreffen des Notarztes bedecken Sie das Auge mit einem keimfreien Verband.
Verätzungen im Mund- und Rachenbereich
Die Unsitte, Reinigungsmitteln in Trinkflaschen aufzubewahren, kann zu schweren Verätzungen des Mundes und der Speiseröhre bis hin zum Magen führen. Versehentlich getrunkene Säure oder Lauge verursacht starke Schmerzen im Mund und in der Speiseröhre. Die Verätzung im Mund- und Rachenraum ist an weißen oder blutig angeschwollenen Schleimhäuten zu erkennen. Der Verletzte darf keinesfalls zum Erbrechen gebracht werden, da sich die Verätzung sonst wiederholen würde. Die wirksamste erste Hilfe besteht im Verdünnen der Chemikalie. Lassen Sie den Verletzten sofort so viel wie möglich Wasser oder Tee in kleinen Schlucken zu trinken. Ein Notarzt muss hier unbedingt hinzugezogen werden, da die Gefahr des Magen- oder Darmdurchbruches besteht.
Erste Hilfe bei Verletzungen durch elektrischen Strom
Verletzungen durch elektrischen Strom werden hauptsächlich von kaputten Haushaltsgeräten oder bei der Montage von Lampen oder anderen Strom führenden Geräten verursacht. Bei Verletzungen durch elektrischen Strom muss der Ersthelfer vor allem an den Eigenschutz denken. Zuerst müssen Sie die Stromquelle finden und abschalten, indem Sie den Stecker ziehen oder die Sicherung herausnehmen. Erst dann können Sie sich um die Versorgung des Verletzten kümmern.
Der Betroffene kann an Verbrennungen an den Ein- und Austrittswunden des Stroms, den sogenannten Strommarken leiden. Weiterhin ist Bewusstlosigkeit einhergehend mit Atemstillstand und sogar Herzstillstand möglich. Informieren Sie unverzüglich den Notarzt. Beginnen Sie dann mit den lebensrettenden Sofortmaßnahmen. Bei einem festgestellten Atem- und Herzstillstand müssen Sie die Atemwege des Betroffenen von Fremdkörpern befreien. Mittels der Herzdruckmassage und Mund-zu-Mund-Beatmung oder Mund-zu-Nase-Beatmung erhalten Sie einen minimalen Kreislauf des Verletzten aufrecht. Dabei müssen sie abwechselnd 30mal die Herzdruckmassage und 2mal die Atemspende geben. Erst mit Eintreffen des Notarztes dürfen Sie die Druckmassage und die Atemspende beenden.
Fazit
Für Ersthelfer ist es im Allgemeinen schwierig, die Unfall Situation zu erfassen, einzuschätzen und kompetent zu helfen. Dennoch, helfen kann und muss jeder – nicht nur aus moralischer sondern auch aus der gesetzlichen Verpflichtung heraus.